Die auf dem Gebiet des Mietrechtes tätigen Anwälte unserer Kanzlei vertreten gleichermaßen Vermieter und Mieter.
Das Mietrecht ist eines der meist unterschätzenden Rechtsgebiete und die Vorstellungen juristischer Laien über das Mietrecht sind eine wahre Fundgrube verbreiteter Rechtsirrtümer. Gerade auf diesem Rechtsgebiet werden sehr häufig die Gerichte angerufen. Die Folge ist eine sehr umfangreiche Einzelfallrechtprechung, bei der die Gerichte in unterschiedlichen Gerichtsbezirken nicht immer einheitlich entscheiden. Deshalb ist es im Mietrecht besonders wichtig, die Rechtsprechung des örtlichen Amts- und Landgerichts gut zu kennen.
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