Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wie in fast keinem anderen Rechtsgebiet kommt es im Arbeitsrecht auf die richtige Strategie, Erfahrung und Verhandlungsgeschick sowie Schnelligkeit an. Zugleich ist das Arbeitsrecht stark von sich schnell wandelndem nationalen und europäischen Richterrecht geprägt. Nur wer sich regelmäßig fortbildet, so wie es für einen Fachanwalt vorgeschrieben ist, wird Ihnen kompetent zur Seite stehen können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Almers wird aufgrund seiner langjährigen Erfahrung schnell die Schwachpunkte der gegnerischen Positionen herausarbeiten, mit Ihnen die richtige Strategie zu entwickeln und zügig umzusetzen. Da gerade im Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen gelten und schnell gehandelt werden muss, bekommen Sie immer sofort einen Termin.
Steht etwa die Frage einer fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters im Raum, muss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden der Gründe gehandelt werden. Haben Sie eine Kündigung erhalten, muss gegebenenfalls innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sie sollten deshalb immer dann, wenn sich arbeitsrechtliche Probleme ergeben, schnell anwaltlichen Rat suchen.
Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
Arbeitsrechtliche Abmahnung
Beratung bei Ausspruch von Kündigungen oder bei Zugang einer Kündigung
Beratung bei Aufhebungsverträgen
gerichtliche Kündigungsschutzverfahren
Streit über das Arbeitszeugnis
Mobbing
rückständiger Arbeitslohn
Streitigkeiten mit dem Betriebsrat
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ulrich Almers, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Almers & Storsberg
Wilhelmstraße 40-42
53111 Bonn
in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater
Telefon: 0228/969760
Telefax: 0228/969769
E-Mail: bn (at) al-st.de