Unter den Begriff Immobilienwirtschaftsrecht werden sämtliche Rechtsfragen des An- und Verkaufs von Immobilien sowie ihrer Finanzierung und Nutzung gefasst. Hierbei geht es insbesondere um das Zusammenspiel und die wechselbezügliche Abstimmung von Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer- sowie Finanzierungsrecht.
Die Immobilienwirtschaft ist nach wie vor eines der wichtigsten Wirtschaftszweige, denn Immobilien stellen ca. 86% des deutschen Anlagevermögens dar. Insofern besteht hoher juristischer Beratungsbedarf, den wir seit Jahren erfüllen. Neben mittelständischen und großen (Familien-) Unternehmen beraten und begleiten wir Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren und geschlossene Immobilienfonds – sowohl gesellschaftsrechtlich als auch immobilienrechtlich.
Unsere Kompetenzen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts:
Wir sind Ihre Berater im Immobilienwirtschaftsrecht. Sprechen Sie uns an!
Almers & Storsberg
Wilhelmstraße 40-42
53119 Bonn
in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater
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