Das Urheberrecht schützt schöpferische Werke, deren Gestaltungshöhe aufgrund der Kreativität ihres Urhebers rein handwerkliche Arbeitsergebnisse deutlich überragt.
Bei diesen Werken kann es sich zum Beispiel um Sprachwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke, Werke der bildenden Kunst sowie Werke der Ton- und Tanzkunst handeln.
Eine regelrechte Plage, die diesem Rechtsgebiet zuzuordnen ist, sind die massenhaften Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. In Filesharing-Fällen sind wir ausschließlich auf der Passivseite tätig, mahnen also selbst nicht ab, sondern vertreten die Abgemahnten. Die Annahme von Mandaten, die auf Abmahnungen in diesem Bereich gerichtet sind, lehnen wir kategorisch ab.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Almers
Almers & Storsberg
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