Die kompetente Vertretung im Baurecht erfordert neben Kenntnissen der gesetzlichen Spezialmaterien wie der HOAI oder der VOB auch ein Verständnis für technische Zusammenhänge und die Fähigkeit, technische Sachverhalte baurechtlichen Laien wie zum Beispiel Richtern oder gegnerischen Anwaltskollegen nachvollziehbar darzulegen.
Gegenstand von Streitigkeiten sind aus Sicht der Bauherren bzw. Auftraggeber in der Regel Mängel der erbrachten Leistungen, die unvollständige Leistungserbringung oder vermeintlich überhöhte Abrechnungen, insbesondere ohne Absprache erbrachte Mehrleistungen. Aus Sicht der Unternehmer bzw. Auftragnehmer ist meist die ausbleibende Bezahlung von Abschlags- oder Schlussrechnungen Stein des Anstoßes.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:
Almers & Storsberg
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